Liegenschaftsausschuss

Erwerb und Veräußerung von städtischen Grundstücken, die Bestellung von Erbbaurechten, die Anmietung und Vermietung von Grundstücken so­wie die wesentliche Änderung oder Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen.

Vorsitz im Ausschuss